CureVac berichtet über Fortschritt im Verfahren der Verletzung geistigen Eigentums gegen BioNTech in Deutschland
- Landgericht Düsseldorf vertagt Urteil über Verletzung von vier Schutzrechten in Klage von CureVac gegen BioNTech
- Urteil über Verletzung spätestens nach Feststellung der Gültigkeit der streitgegenständlichen Schutzrechte durch die zuständigen Patentämter in 2024 erwartet
- Da deutsche Verletzungsgerichte das Verfahren nur dann vertagen, wenn ein Schutzrecht verletzt und dessen Gültigkeit angefochten wurde, kann gefolgert werden, dass das Landgericht Düsseldorf alle vier Schutzrechte als verletzt ansieht
- Entscheidung über die Verletzung eines fünften Schutzrechtes für den 28. Dezember 2023 angesetzt
CureVac N.V. („CureVac“), ein globales biopharmazeutisches Unternehmen, das eine neue Medikamentenklasse auf Basis von Messenger-Ribonukleinsäure (mRNA) entwickelt, gab heute bekannt, dass das Landgericht Düsseldorf die Verfahren zu vier Schutzrechten in der von CureVac gegen BioNTech eingereichte Verletzungsklage vorerst vertagt. Ein Urteil wird spätestens erwartet, wenn die Gültigkeit der Schutzrechte von den zuständigen Patentämtern festgestellt wurde. Die Gültigkeit der vier Schutzrechte wurde zuvor von BioNTech angefochten. Nach deutschem Recht werden Patentverletzungs- und Nichtigkeitsklagen in getrennten Verfahren entschieden. In der Regel vertagen deutsche Verletzungsgerichte ein Verfahren nur dann, wenn die Gültigkeit eines Schutzrechts angefochten wurde und dieses auch als verletzt gilt. Daraus lässt sich schließen, dass das Landgericht Düsseldorf aller vier Schutzrechte als verletzt ansieht.