CureVac gibt Urteil des Bundespatentgerichts zur Patentgültigkeit in breitem Patentstreit mit BioNTech SE bekannt
- Gültigkeit des CureVac-Patents EP 1 857 122 B1 von Bundespatentgericht nach Nichtigkeitsklage von BioNTech SE abgelehnt
- Urteil hat keine Auswirkung auf laufende Verfahren zu sieben weiteren CureVac-Schutzrechten in Deutschland, die sowohl grundlegende als auch COVID-19-spezifische mRNA-Innovationen betreffen
- CureVac beabsichtigt vor dem Bundesgerichtshof Berufung einzulegen und bleibt von der Stärke seines breiten Portfolios an Geistigem Eigentum überzeugt
CureVac N.V. („CureVac“), ein globales biopharmazeutisches Unternehmen, das eine neue Medikamenten-klasse auf Basis von Messenger-Ribonukleinsäure (mRNA) entwickelt, gab heute bekannt, dass das Bundespatentgericht in der Nichtigkeitsklage von BioNTech SE gegen den deutschen Teil des CureVac-Patents EP 1 857 122 B1 die Gültigkeit des Patents abgelehnt hat. CureVac beabsichtigt gegen dieses Urteil vor dem Bundesgerichtshof Berufung einzulegen.